Audiovox VOM-78 User Manual Page 80

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Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten.
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Die Ausrichtung des blauen Pfeils zeigt die Richtung an, in die Sie sich gerade bewegen. Dieser Positionszeiger kann
durch andere Fahrzeug- und Fußgängersymbole ersetzt werden. Sie können sogar für verschiedene Routentypen (je
nach bei der Routenberechnung verwendetem Fahrzeug) verschiedene Pkw-Zeiger wählen.
6 Endbenutzer-Lizenzvertrag
1. Die Vertragsparteien
1.1. Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Kft. (eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016 Budapest, Ungarn;
Handelsregisternummer: 01-09-891838) als dem Lizenzgeber (nachfolgend: Lizenzgeber) und Ihnen als dem Nutzer
(nachfolgend: Nutzer; der Nutzer und der Lizenzgeber werden gemeinsam die Parteien genannt) betreffend der Nut-
zung des vertragsgegenständlichen Softwareproduktes a/jointfilesconvert/364960/bgeschlossen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass dieser Vertrag stillschweigend durch konkludentes Verhalten
ohne Unterschreiben des Vertrages a/jointfilesconvert/364960/bgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des Softwareproduktes, das den
Gegenstand dieses Vertrages darstellt (Punkt 4), folgende Handlungen eine rechtsverbindliche Einwilligung in die
Vertragsbedingungen durch den Nutzer darstellen: jede Art der Verwendung, Installation auf einem Computer oder an-
derem Gerät, Einbau eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die Zustimmung über die während der Installation
oder Verwendung der Software (nachfolgend: Nutzung) angezeigte Schaltäche „OK“ („Zustimmen“).
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erwerben, verwenden, auf einem Computer oder in einem
Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere Art nutzen, sind von diesem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Geltendes Recht
3.1. Für alle Handlungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Republik Ungarn, insbesondere
Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn und Gesetz LXXVI aus dem
Jahre 1999 über das Urheberrecht.
3.2. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der ungarischen Sprache aufgesetzt. Es gibt auch andere Sprachversionen
dieses Vertrages. In etwaigen Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4. Vertragsgegenstand und Kündigung
4.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des Lizenzgebers (nach-
folgend: Softwareprodukt).
4.2. Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen Unterlagen sowie
die dazugehörige Kartendatenbank und etwaige über das Softwareprodukt zugängliche Inhalte und Dienste Dritter
(nachfolgend: Datenbank).
4.3. Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter, elektronischer oder
graphischer Darstellung, Speicherung, Quell- und Objektcode des Softwareprodukts sowie alle anderen, noch nicht
denierbaren Arten der Darstellung, Speicherung und Programmierung bzw. dazu dienende Medien gelten als Teil des
Softwareproduktes.
4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates durch den Nutzer nach Abschluss dieses Vertrages stellen eben-
falls Teil des Softwareproduktes dar.
4.5. Ihre Rechte aus diesem Vertrag erlöschen mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung durch den Lizenzgeber,
wenn Sie grundlegend gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen oder auf eine Art und Weise handeln, die die
Rechte des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber am Softwareprodukt beeinträchtigt. Der Lizenzgeber ist zur
Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls ein Softwareprodukt Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung
geistigen Eigentums oder widerrechtlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen wird oder ein solcher Anspruch
nach Ermessen des Lizenzgebers zu erwarten ist. Bei Kündigung dürfen Sie das Softwareprodukt nicht weiter ver-
wenden und müssen es vernichten. Sie sind verpichtet, dies gegenüber dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
5. Inhaber der Urheberrechte
5.1. Der Lizenzgeber – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist ausschließlicher
Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank, die Teil des Softwareproduktes ist, ist/sind die im Anhang
dieses Vertrages oder unter dem Menüpunkt „Info...“ des Computerprogramms ersichtliche(n) natürliche(n) oder
juristische(n) Person(en) (nachfolgend: Datenbankeigentümer). In der Bedienungsanleitung für das Softwareprodukt
ist die Menüoption, unter der alle Eigentümer der Datenbankelemente aufgelistet sind, namentlich angeführt. Der
Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm von den Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte
erteilt wurden, um die Datenbank wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen, zur Nutzung anzubieten und zu Nut-
zungszwecken zu übertragen.
5.4. Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt, mit Ausnahme
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